Um Unternehmen zur Implementierung eines effizienten Arbeitsschutzmanagementsystem zu bewegen, bietet die Unfallversicherung finanzielle Beihilfen für folgende Systeme an: die Norm ISO 45001, den Standard OHSAS 18001, VCA und MASE/UIC.
Die Kostenübernahme (exklusive Mehrwertsteuer) für die Implementierung der Norm ISO 45001, des Standards OHSAS 18001, der Norm VCA oder der Sicherheitszertifizierung MASE/UIC erfolgt in Form einer einmaligen Förderung, die 10.000 € nicht übersteigen darf. Die Kostenübernahme (exklusive Mehrwertsteuer) für die Migration des Standards OHSAS 18001 zur Norm ISO 45001 beträgt 1.000 €. Es können Kosten für die Dienstleistungen externer Berater zur Implementierung der Systeme berücksichtigt werden (Kostenübernahme von Blindaudits und Arbeitstreffen) sowie Kosten für eine erstmalige Prüfung der Zertifizierung bzw. die Prüfung der Migration von OHSAS 18001 nach ISO 45001.
ACHTUNG
Aufgrund des Austauschs mit der Generalinspektion für soziale Sicherheit (IGSS) sieht sich die AAA dazu veranlasst, die finanziellen Beihilfen für Arbeitsschutzmanagementsysteme ab dem 01.01.2024 einzustellen.
Nur Arbeitsschutzmanagementsysteme, die bis spätestens 31.12.2023 abgeschlossen sind (Datum der Zertifizierung / Migration), werden noch im Rahmen der aktuellen Förderung berücksichtigt.
Der Förderantrag (vollständig ausgefüllt und mit allen erforderlichen Unterlagen versehen) muss bis spätestens 31.01.2024 bei der Präventionsabteilung der AAA eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die AAA dazu verpflichtet, alle später eingehenden Anträge auf Beihilfen abzulehnen.
Zulassungsvoraussetzungen
Dem Förderantrag (FR) müssen folgende Dokumente beigefügt werden:
- Zertifikat, das die Konformität des Unternehmens mit der Norm ISO 45001, dem Standard OHSAS 18001, dem Standard VCA und dem Standard MASE/UIC nachweist.
- Rechnungen über die von dem(n) externen Berater(n) und dem(n) Auditor(en) erbrachten Dienstleistungen