Gemäß dem Code du travail – livre III vom 31. Juli 2006 ist der Sicherheitskoordinator eine natürliche Person, die vom Bauherren mit der Ausführung verschiedener Aufgaben betreffend die umzusetzenden Mindestanforderungen an Arbeit- und Gesundheitsschutz auf temporären oder mobilen Baustelle beauftragt wird.
Die großherzogliche Regelung vom 9. Juni 2006 betreffend die Koordinierung des Arbeit- und Gesundheitsschutzes auf temporären oder mobilen Baustellen definiert die Schulungsmodalitäten und die Voraussetzungen zur Erteilung einer Zulassung.