Ziel der Empfehlung "Sicherer Umgang mit Arbeitsmaschinen" stellt die AAA den luxemburgischen Unternehmen einen luxemburgischen Schulungsplan für Ausbilder im Bereich sicherer Umgang mit Arbeitsmaschinen zur Verfügung. Die Sicherheitsschulungen werden von der AAA finanziell gefördert und betreffen folgende Arbeitsmaschinen:
| Kategorien | Maschinen | Finanzielle Beihilfe |
|---|---|---|
| (3) Hebezeuge |
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375 € |
| (4) Kraftbetriebene Flurförderzeuge |
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| (5) Fahrbare Hubarbeitsbühnen |
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Modalitäten
- Für die Organisation der Schulungen, wenden Sie sich bitte direkt an die Ausbildungsstelle
- Gültige medizinische Eignung (siehe Broschüre)
- Gültiger Befähigungsnachweis für die betreffende Arbeitsmaschine
Liste der Schulungszentren
In den nachfolgenden Tabellen finden Sie die Schulungszentren (in alphabetischer Reihenfolge) deren Schulungsprogramme den in der Empfehlung „Sicherer Umgang mit Arbeitsmaschinen" dargelegten Ausbildungsplänen entsprechen:
Hebezeuge
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Schulungszentrum (extern) |
|---|---|
Brücken- und Portalkrane (Flursteuerung) |
- Centre National de Formation Professionnelle Continue (CNFPC) |
Kraftbetriebene Flurförderzeuge
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Schulungszentrum (extern) |
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|---|---|---|
Frontstapler |
- Centre National de Formation Professionnelle Continue (CNFPC) |
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Seitenstapler |
- Centre National de Formation Professionnelle Continue (CNFPC) |
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Stapler mit hebbarem Bedienplatz |
- Centre National de Formation Professionnelle Continue (CNFPC) |
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Elektro-Sitz-, Stand-Hubwagen und Hochhubwagen |
- Centre National de Formation Professionnelle Continue (CNFPC) |
Fahrbare Hubarbeitsbühnen
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Schulungszentrum (extern) |
|---|---|
Selbstfahrende Arbeitsbühnen mit Vertikalhub |
- Centre National de Formation Professionnelle Continue (CNFPC) |
Selbstfahrende Gelenkarbeitsbühnen |
- Centre National de Formation Professionnelle Continue (CNFPC) |
Arbeitsbühnen auf Trägerfahrzeugen |
- Centre National de Formation Professionnelle Continue (CNFPC) |
Finanzielle Beihilfe
- Die maximale finanzielle Beihilfe ist in in der obigen Tabelle angegeben (die finanzielle Beihilfe darf den Rechnungsbetrag des Schulungszentrum nicht überschreiten).
- Bei einer kombinierten Schulung beträgt die finanzielle Beihilfe maximal 150 € pro zusätzliche Arbeitsmaschine.
- Die finanzielle Beihilfe wird nur für Schulungen erteilt, die mit Schulungszentren durchgeführt werden, die auf der Internetseite der AAA veröffentlicht sind.
- Um in den Genuss der finanziellen Beihilfe zu gelangen sendet das Unternehmen die nachfolgenden Unterlagen an die Präventionsabteilung der AAA.
- Der Förderantrag (FR)
- Die Kopie der Rechnung des Schulungszentrums
- Die Kopie des Befähigungsnachweises, ausgestellt durch das Schulungszentrum
- Der Bewertungsbogen (DE / FR) der Schulung (wird an alle Teilnehmer am Ende der Schulung ausgeteilt)