Fassadengerüste

Mit der Empfehlung "Fassadengerüste" stellt die AAA den luxemburgischen Unternehmen einen luxemburgischen Schulungsplan für die Montage und Überprüfung von Fassadengerüsten zur Verfügung.

Die Schulungen richten sich an "Benutzerfirmen", an "Gerüstbaufirmen zur eigenen Benutzung" und an "Gerüstbaufirmen". Die Sicherheitsschulungen werden von der AAA finanziell gefördert und decken alle in der Empfehlung aufgeführten Schulungsmodule ab, und zwar:

Schulung Benutzerfirma Gerüstbaufirma zur eigenen Benutzung Gerüstbaufirma Finanzielle Beihilfe
F0 Prüfer Prüfer Prüfer 75 €
F1 - Gerüstbauer Gerüstbauer 150 €
F2 - Vorarbeiter Gerüstbauer 225 €
F3 - - Vorarbeiter 375 €

Modalitäten

  • Für die Organisation der Schulungen, wenden Sie sich bitte direkt an das Schulungszentrum
  • Gültige medizinische Eignung (siehe Broschüre)
  • Maximal 9 Teilnehmer pro praktische Schulung
  • Regelmäßige Auffrischungsschulungen alle 5 Jahre (siehe die Empfehlung)
Liste der Schulungszentren

In den nachfolgenden Tabellen finden Sie die Schulungszentren (in alphabetischer Reihenfolge) deren Schulungsprogramme den in der Empfehlung "Fassadengerüste" dargelegten Ausbildungsplänen entsprechen:

 

ACHTUNG

Aufgrund des Austauschs mit der Generalinspektion für soziale Sicherheit (IGSS) sieht sich die AAA dazu veranlasst, die finanziellen Beihilfen für Grundausbildungen, die in den Empfehlungen zur Unfallverhütung definiert sind, ab dem 01.01.2024 einzustellen.

Nur Schulungen, deren theoretische und praktische Prüfung bis spätestens 31.12.2023 abgeschlossen ist, werden noch im Rahmen der aktuellen Beihilfen berücksichtigt. Nach Ablauf dieser Frist können keine weiteren Beihilfen mehr gewährt werden.

Der Förderantrag (vollständig ausgefüllt und mit allen erforderlichen Unterlagen versehen) muss bis spätestens 31.01.2024 bei der Präventionsabteilung der AAA eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist sieht sich die AAA dazu verpflichtet, alle später eingehenden Anträge auf Beihilfen abzulehnen.

Finanzielle Beihilfe

  • Die maximale finanzielle Beihilfe ist in in der obigen Tabelle angegeben (die regelmäßige Auffrischungsschulungen werden nicht finanziell unterstützt; die finanzielle Beihilfe darf den Rechnungsbetrag des Schulungszentrums nicht überschreiten).
  • Die finanzielle Beihilfe wird nur für Schulungen erteilt, die mit Schulungszentren durchgeführt werden, die auf der Internetseite der AAA veröffentlicht sind.
  • Um in den Genuss der finanziellen Beihilfe zu gelangen sendet das Unternehmen die nachfolgenden Unterlagen an die Präventionsabteilung der AAA.
  1. Der Förderantrag (FR)
  2. Die Kopie der Rechnung des Schulungszentrums
  3. Die Kopie des Befähigungsnachweises, ausgestellt durch das Schulungszentrum
  4. Der Bewertungsbogen (DE / FR) der Schulung (wird an alle Teilnehmer am Ende der Schulung ausgeteilt

 

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