Mit der Empfehlung "Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau" stellt die AAA den luxemburgischen Unternehmen einen luxemburgischen Schulungsplan für das sichere Arbeiten mit Motorsägen, Freischneidern und Heckenscheren zur Verfügung.
Die Sicherheitsschulungen werden von der AAA finanziell gefördert und decken alle in der Empfehlung aufgeführten Schulungsmodule ab, und zwar:
Modul | Schulung | Finanzielle Beihilfe |
---|---|---|
FW-MS1 | Grundlagen der Motorsägenarbeit und sicheres Arbeiten am liegenden Holz | 150 € |
FW-MS2 | Sichere Baumfällung und Aufarbeitung | 225 € |
FW-RW | Sicheres Arbeiten mit Rückewinden | 150 € |
FW-FLK | Sicheres Arbeiten mit Forstladekranen | 75 € |
L-AK |
Sicheres Arbeiten auf Leitern und in Arbeitskörben |
150 € |
MS |
Motorsägenarbeiten bei nichtforstlichen Tätigkeiten | 75 € |
FS |
Sicheres Arbeiten mit Freischneidern | 75 € |
HS | Sicheres Arbeiten mit Heckenscheren | 75 € |
SKT | Sicherer Einsatz der Seilklettertechnik bei Baumarbeiten | 375 € |
SKT-MS | Sicherer Einsatz der Seilklettertechnik bei Baumarbeiten mit Motorsäge |
375 € |
*Derzeit ist kein Schulungszentrum für die Schulungsmodule FW-RW und L-AK auf der nachfolgenden Liste aufgeführt. Schulungszentren in diesem Bereich können sich an die Präventionsabteilung der AAA wenden, um die Modalitäten zur Aufnahme auf die Liste zu erfahren.
Modalitäten
- Für die Organisation der Schulungen, wenden Sie sich bitte direkt an die Ausbildungsstelle
- Gültige medizinische Eignung (betrifft alle Module)
- Eine in Luxemburg anerkannte und gültige Ausbildung als Ersthelfer (betrifft die Module FW-MS1, FW-MS2, FW-RW, FW-FLK und L-AK).
- Persönliche Schutzausrüstung angepasst an die praktische Ausbildung (betrifft alle Module)
- Einen gültigen Befähigungsnachweis zum Bedienen von fahrbaren Hubarbeitsbühnen, wenn der Teilnehmer das Gerät bedient (betrifft das Modul L-AK)
- Maximal 4 Teilnehmer pro praktische Ausbildung
- Regelmäßige Auffrischungsschulungen alle 5 Jahre (siehe die Empfehlung)
Liste der Schulungszentren
In den nachfolgenden Tabellen finden Sie die Schulungszentren (in alphabetischer Reihenfolge) deren Schulungsprogramme den in der Empfehlung „Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau" dargelegten Ausbildungsplänen entsprechen:
Schulung |
Schulungszentrum extern |
Schulungszentrum intern (*) |
|
FW-MS1 |
- Centre National de Formation Professionnelle Continue (CNFPC) |
- CGDIS - CIGL Walferdange - Lycée Technique Agricole - Proactif |
|
FW-MS2 |
- Centre National de Formation Professionnelle Continue (CNFPC) |
- Lycée Technique Agricole |
|
FW-RW |
/ |
- Lycée Technique Agricole |
|
FW-FLK |
- Centre National de Formation Professionnelle Continue (CNFPC) |
/ |
|
L-AK |
/ |
||
MS |
- Centre National de Formation Professionnelle Continue (CNFPC) |
- Proactif |
|
FS |
- Centre National de Formation Professionnelle Continue (CNFPC) |
- CIGL Walferdange - CIGR Canton Grevenmacher - Lycée Technique Agricole - Proactif |
|
HS |
- Centre National de Formation Professionnelle Continue (CNFPC) |
- CIGL Walferdange - CIGR Canton Grevenmacher - Proactif |
|
SKT |
- Centre National de Formation Professionnelle Continue (CNFPC) |
- Lycée Technique Agricole |
|
SKT-MS |
- Centre National de Formation Professionnelle Continue (CNFPC) |
/ |
(*) Nur für die Schulung der Mitarbeiter des Unternehmens
ACHTUNG
Aufgrund des Austauschs mit der Generalinspektion für soziale Sicherheit (IGSS) sieht sich die AAA dazu veranlasst, die finanziellen Beihilfen für Grundausbildungen, die in den Empfehlungen zur Unfallverhütung definiert sind, ab dem 01.01.2024 einzustellen.
Nur Schulungen, deren theoretische und praktische Prüfung bis spätestens 31.12.2023 abgeschlossen ist, werden noch im Rahmen der aktuellen Beihilfen berücksichtigt. Nach Ablauf dieser Frist können keine weiteren Beihilfen mehr gewährt werden.
Der Förderantrag (vollständig ausgefüllt und mit allen erforderlichen Unterlagen versehen) muss bis spätestens 31.01.2024 bei der Präventionsabteilung der AAA eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist sieht sich die AAA dazu verpflichtet, alle später eingehenden Anträge auf Beihilfen abzulehnen.
Finanzielle Beihilfe
- Die maximale finanzielle Beihilfe ist in in der obigen Tabelle angegeben (die regelmäßige Auffrischungsschulungen werden nicht finanziell unterstützt; die finanzielle Beihilfe darf den Rechnungsbetrag des Schulungszentrums nicht überschreiten).
- Die finanzielle Beihilfe wird nur für Schulungen erteilt, die mit Schulungszentren durchgeführt werden, die auf der Internetseite der AAA veröffentlicht sind.
- Für zusätzliche praktische Schulungen, die durch unseren Schulungsspartner CNFPC durchgeführt werden, beträgt die finanzielle Beihilfe maximal 75 € pro zusätzlichen Schulungstag.
- Um in den Genuss der finanziellen Beihilfe zu gelangen sendet das Unternehmen die nachfolgenden Unterlagen an die Präventionsabteilung der AAA.
- Der Förderantrag (FR)
- Die Kopie der Rechnung des Schulungszentrums
- Die Kopie des Befähigungsnachweises, ausgestellt durch das Schulungszentrum
- Der Bewertungsbogen (DE / FR) der Schulung (wird an alle Teilnehmer am Ende der Schulung ausgeteilt