Verursacht durch chemische Einwirkungen

Nummer Krankheit
1 Durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten
11 Metalle oder Metalloide
11 01 Erkrankungen durch Blei oder seine Verbindungen
11 02 Erkrankungen durch Quecksilber oder seine Verbindungen
11 03 Erkrankungen durch Chrom oder seine Verbindungen
11 04 Erkrankungen durch Cadmium oder seine Verbindungen
11 05 Erkrankungen durch Mangan oder seine Verbindungen
11 06 Erkrankungen durch Thallium oder seine Verbindungen
11 07 Erkrankungen durch Vanadium oder seine Verbindungen
11 08 Erkrankungen durch Arsen oder seine Verbindungen
11 09 Erkrankungen durch Phosphor oder seine anorganische Verbindungen
11 10 Erkrankungen durch Beryllium oder seine Verbindungen
12 Erstickungsgase
12 01 Erkrankungen durch Kohlenmonoxid
12 02 Erkrankungen durch Schwefelwasserstoff
13 Lösemittel, Schädlingsbekämpfungsmittel (Pestizide) und sonstige chemische Stoffe
13 01 Schleimhautveränderung, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege durch aromatische Amine
13 02 Erkrankungen durch Halogenkohlenwasserstoffe
13 03 Erkrankungen durch Benzol, seine Homologe oder durch Styrol
13 04 Erkrankungen durch Nitro- oder Aminoverbindungen des Benzols oder seiner Homologe oder ihrer Abkömmlinge
13 05 Erkrankungen durch Schwefelkohlenstoff
13 06 Erkrankungen durch Methylalkohol (Methanol)
13 07 Erkrankungen durch organische Phosphorverbindungen
13 08 Erkrankungen durch Fluor oder seine Verbindungen
13 09 Erkrankungen durch Salpetersäureester
13 10 Erkrankungen durch halogenierte Alkyl-, Aryl- oder Alkylaryloxide
13 14 Erkrankungen durch para-tertiär-Butylpheno
13 15 Erkrankungen durch Isocyanate
13 16 Erkrankungen der Leber durch Dimethylformamid
13 17 Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch organische Lösungsmittel oder deren Gemische
13 18 Erkrankungen des Blutes, des blutbildenden und des lyphatischen Systems durch Benzol

Zu den Nummern 11 01 bis 11 10, 12 01 und  12 02, 13 03 bis 13 09 und 13 15: Ausgenommen sind Hauterkrankungen. Diese gelten als Krankheiten im Sinne dieser Anlage nur insoweit, als sie Erscheinungen einer Allgemeinerkrankung sind, die durch Aufnahme der schädigenden Stoffe in den Körper verursacht werden oder gemäß Nummer 51 01 zu entschädigen sind.

 

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