Die Empfehlungen zur Unfallverhütung sind Fachregeln auf dem Gebiet der Prävention arbeitsbedingter Risiken und werden von der Präventionsabteilung der Unfallversicherung gemeinsam mit Sachverständigen ausgearbeitet, die aufgrund ihrer Berufserfahrung vom Verwaltungsrat der AAA ausgewählt wurden.
Die Empfehlungen sind nicht Teil der eigentlichen Gesetzgebung und Ziel der Verfasser ist es nicht zusätzliche Auflagen zur bestehenden Gesetzgebung festzulegen, sondern Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Pflichten im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterstützen.
Sie geben zusätzliche Hinweise zu bestehenden Gesetzestexten, insbesondere zum dritten Buch „Schutz, Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer“ des Arbeitsgesetzbuches, sowie den großherzoglichen Verordnungen die aufgrund dieses Buches getroffen wurden.
Die Empfehlungen sollen auf Gefährdungen hinweisen und Wege aufzeigen, wie diese vermieden oder verringert werden können, damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Risikobewusstsein entwickeln und zweckmäßige Präventionsmaßnahmen treffen.
Der Einsatz anderer Mittel ist jedoch möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in gleicher Weise gewährleistet sind.