Barrierefreiheit

Die öffentliche Einrichtung "Unfallversicherung (Association d’assurance accident -AAA)" ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Applikationen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://aaa.public.lu

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss die Informationen einer Website oder einer App einfach nutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).

Stand der Konformität

Diese Webseite ist wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem RGAA Version 4 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit dem RGAA 4

Wir bemühen uns, diese Nichtkonformitäten schnellstmöglich zu korrigieren.

  • In der Struktur der Website stimmen einige Linktitel nicht genau mit dem sichtbaren Titel überein, die Titel ermöglichen es aber dennoch, das Ziel des Links zu verstehen.
  • Die Seiten der Suchergebnisse sind nicht durch den Titel des Browser-Tabs voneinander zu unterschieden, die angewandten Suchkriterien werden jedoch oben auf der Seite wiederholt.
  • Einige Landmarks müssen verbessert oder hinzugefügt werden, um den Zugriff durch assistive Technologien zu erleichtern (zum Beispiel: Suchfeldbezeichnungen, Kennzeichnung der Paginierungsbereiche)
  • Im Kontaktformular ist das automatische Ausfüllen der Felder nicht verfügbar, jedoch können vom Browser Autovervollständigungsvorschläge gemacht werden.
  • Der Tastaturfokus ist bei einigen Oberflächenkomponenten nicht sichtbar.
  • Mehrere Tabellen auf der Website haben keine geeigneten Kopfzeilen, es ist nicht möglich, die Seiten mit Unterstützungstechnologie korrekt zu lesen.

Unverhältnismäßige Belastung

  • Die redaktionellen Inhalte, insbesondere ältere Inhalte, können Nichtkonformitäten aufweisen:
    • schlecht formatierte Listen und Zwischentitel;
    • ungeeignete Linktitel und Alternativen für Bilder, nicht angegebene Sprachwechsel.
    Dies sollte jedoch den Zugang zu Informationen nicht beeinträchtigen. Das Abrufen und Überprüfen aller Seiten der Website würden einen Arbeitsaufwand darstellen, der in keinem Verhältnis zum erwarteten Gewinn steht. Darauf wird bei der Erstellung neuer redaktioneller Inhalte besonders geachtet.
  • Die Links in den untergeordneten Menüs sind nicht mit der Tastatur ab der Navigationsleiste erreichbar. Der Zugriff auf die Informationsseiten dieses untergeordneten Menüs ist jedoch von der Navigationsleiste erreichbar und von der Fußzeile aus möglich.
  • Einige Schnittstellenkomponenten weisen Mängel bei der Nutzung von assistiven Technologien auf:
    • in der mobilen Version der Website: die Schaltflächen zum Öffnen des Menüs und der Filter;
    • die Nutzung des Sliders; Die Informationen in diesem Slider können ohne Probleme hinsichtlich der Barrierefreiheit auf die Fußzeile aufgerufen werden.
    • in der Suche: die Anwendung Filter;
    Dies sollte jedoch den Zugang zu Informationen nicht beeinträchtigen. Des Weiteren werden diese Komponenten in einer künftigen Fassung überarbeitet, um das Nutzererlebnis zu verbessern und vollständig mit der Barrierefreiheit vereinbar zu sein.

Die Inhalte sind vom Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 ausgeschlossen.

  • Downloads, die von Dritten bereitgestellt werden, stehen nicht unter unserer Kontrolle.
  • Alle vor dem 23. September 2020 auf der Website veröffentlichten Videos.
  • Alle interaktiven Karten sind ausgenommen. Wir bemühen uns, diese identifizierbar zu halten und zu prüfen, dass sie keine Fallen verursachen.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25. März 2021 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind korrekt und basieren auf einer wirksamen Konformitätsbewertung von dieser Internetseite mit den im RGAA 4 festgelegten Anforderungen, wie eine Selbstbewertung durch die Organisation "Unfallversicherung (Association d’assurance accident -AAA)".

Feedback und Kontaktangaben

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
  • mündlich in einem Interview oder am Telefon.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie auch die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt zu informieren, welches für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Antragsformular, oder den Ombudsmann, Vermittler des Großherzogtums Luxemburg.


Diese Erklärung basiert auf dem im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 definierten Musterdokument. Dieses Musterdokument ist © Europäische Union, 1998-2020 und steht unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz.

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