Mission

Die AAA ist eine öffentliche Einrichtung, die mit der Prävention von und Entschädigung bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten beauftragt ist. 

Im Bereich der Prävention verfügt die AAA über eine Abteilung „Prävention“, für welchen der Schwerpunkt auf Information, Beratung und Ausbildung der Unternehmen gelegt wurde.

 

Nachfolgend die Aufgaben der Abteilung für Prävention:

  • Information, Beratung und Sensibilisierung zum Thema Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz,
  • Bereitstellung von Informationsmaterialien (Broschüren, Poster usw.),
  • Schulungen,
  • Kontrolle und Überwachung von Rechtsvorschriften und Regelungen zum Thema Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz,
  • Ausarbeitung von Empfehlungen zur Unfallverhütung,
  • Präventionskampagnen,
  • Analyse der Ursachen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten,
  • Verwaltung des Bonus-Malus-Systems.

 

Bezüglich der Entschädigung gewährleistet die Abteilung „Leistungen“ der AAA die Prüfung der Fälle in Hinblick auf eine Entscheidung über die Einstufung als Arbeitsunfall/ Wegeunfall und die Entschädigung der Versicherten. Die Entscheidung über die Einstufung als Berufskrankheit wird gemeinsam von den Verantwortlichen der Abteilung „Prävention“ und der Abteilung „Leistungen“ getroffen.


Nachfolgend die Aufgaben der Abteilung für Leistungen:

  • Überprüfung der Akten von Arbeitsunfällen / Wegeunfällen oder Berufskrankheiten
  • Anträge auf ärztliche Gutachten von der Administration du Contrôle médical de la sécurité sociale
  • Entscheidungen über die Annahme oder die Ablehnung eines Falles
  • Nachverfolgung von Akten und Zusammenarbeit mit anderen Sozialversicherungsträgern auf nationaler und internationaler Ebene
  • Bearbeitung von Anträgen für Leistungen (z. B. Sachschäden, Entschädigung für physiologische Beeinträchtigung, Renten, Wiederaufnahme von Fällen)
  • Berechnung von Leistungen
  • Beratung und Information der Versicherten über ihre Akte
  • Anweisung und Vorbereitung spezifischer Leistungsansprüche, die vom Verwaltungsrat zu entscheiden sind
  • Verarbeitung von Rechnungen und deren Übermittlung an die Nationale Gesundheitskasse (CNS)
  • Bearbeitung von Abdeckungen im Rahmen internationaler Übereinkommen

 

Die Grundsätze der AAA sind:

  • Ersatz der individuellen Verantwortlichkeit des Arbeitgebers durch die kollektive Verantwortlichkeit aller Arbeitgeber, die verpflichtend in einem einzigen öffentlich-rechtlichen Verband vereinigt sind
  • Die Verpflichtung der Unfallversicherung, Maßnahmen zur Vorbeugung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu treffen sowie die Opfer oder ihre Leistungsberechtigen zu entschädigen
  • Den nahezu vollständigen Ersatz des erlittenen Schadens
  • Die ausschließliche Finanzierung durch die Arbeitgeber und den Staat (mit Ausnahme der freiwilligen Versicherung der Landwirte)

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