Die 1902 vom Gesetzgeber errichtete Unfallversicherung („L’Association d’assurance accident - AAA“) steht unter der Kontrolle des Ministeriums für Gesundheit und soziale Sicherheit und wird von der Generalinspektion der Sozialversicherung („Inspection générale de la sécurité sociale-IGSS“) überwacht. Die AAA wird vom Verwaltungsrat geführt, der sich wie folgt zusammensetzt:
- Vorsitzender: Von der Regierung ernannter Beamter
- 8 Arbeitgebervertreter:
- 7 Vertreter werden von der Handels- und Handwerkskammer ernannt
- 1 Vertreter wird von der Landwirtschaftskammer ernannt
- 8 Arbeitnehmervertreter:
- 7 Arbeitnehmervertreter des Privatsektors werden von der Arbeiterkammer ernannt
- 1 Arbeitnehmervertreter des öffentlichen Sektors wird von der Kammer für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes ernannt
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat hat folgende Aufgaben:
- Entscheidung über die von den Versicherten vorgebrachten Einwendungen
- Entscheidung über das Personal der AAA
- Festlegung des jährlichen Budgets der Unfallversicherung
- Festlegung der Beitragsquote
- Festlegung der jährlichen globalen Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Bilanz der Unfallversicherung
- Erstellung der internen Geschäftsordnung und der Statuten der Unfallversicherung
- Erstellung der Präventionssempfehlungen
- Bestimmung der Zusammensetzung, der Zuordnung und der Modalitäten der Ernennung der Ausschüsse
- Erstellung der Dreijahresplanung
- Bestimmung der Leitungsbestimmungen
Statuten
Die Statuten der AAA regeln insbesondere:
- Die Funktionsweise des Verwaltungsrates
- Die Zusammensetzung, die Zuordnung und die Modalitäten der Ernennung der Ausschüsse
- Die zusätzlichen Bestimmungen, um bezüglich der Unfallversicherung die Einbeziehung von Gesundheitsdienstleistungen sowie technischen Hilfen und Anpassung der Unterkünfte bis zu ihrer Gesamtheit sicherzustellen
- Die Modalitäten zum Ersatz materieller Schäden