Organisation

Die 1901 vom Gesetzgeber errichtete Unfallversicherung („L’Association d’assurance accident - AAA“) steht unter der Kontrolle des Ministeriums für Gesundheit und Sozialversicherungswesen und wird von der Generalinspektion der Sozialversicherung („Inspection générale de la sécurité sociale-IGSS“) überwacht. Die AAA wird vom Verwaltungsrat geführt, der sich wie folgt zusammensetzt:

  • Vorsitzender: Von der Regierung ernannter Beamter
  • 8 Arbeitgebervertreter:
    • 7 Vertreter werden von der Handels- und Handwerkskammer ernannt
    • 1 Vertreter wird von der Landwirtschaftskammer ernannt
  •  8 Arbeitnehmervertreter:
    • 7 Arbeitnehmervertreter des Privatsektors werden von der Arbeiterkammer ernannt
    • 1 Arbeitnehmervertreter des öffentlichen Sektors wird von der Kammer für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes ernannt

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat hat folgende Aufgaben:

  • Entscheidung über die von den Versicherten vorgebrachten Einwendungen
  • Entscheidung über das Personal der AAA
  • Festlegung des jährlichen Budgets der Unfallversicherung
  • Festlegung der Beitragsquote
  • Festlegung der jährlichen globalen Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Bilanz der Unfallversicherung
  • Erstellung der internen Geschäftsordnung und der Statuten der Unfallversicherung
  • Erstellung der Präventionssempfehlungen
  • Bestimmung der Zusammensetzung, der Zuordnung und der Modalitäten der Ernennung der Ausschüsse
  • Erstellung der Dreijahresplanung
  • Bestimmung der Leitungsbestimmungen

Statuten

Die Statuten der AAA regeln insbesondere:

  • Die Funktionsweise des Verwaltungsrates
  • Die Zusammensetzung, die Zuordnung und die Modalitäten der Ernennung der Ausschüsse
  • Die zusätzlichen Bestimmungen, um bezüglich der Unfallversicherung die Einbeziehung von Gesundheitsdienstleistungen sowie technischen Hilfen und Anpassung der Unterkünfte bis zu ihrer Gesamtheit sicherzustellen
  • Die Modalitäten zum Ersatz materieller Schäden

Organigramm

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