Schulunfall oder außerschulischer Unfall

Definition  

Ein Schulunfall oder Unfall bei außerschulischen Aktivitäten ist ein Unfall, den ein Schüler oder Student im Rahmen des schulischen Unterrichts oder einer außerschulischen Aktivität erleidet.

Unfall melden

Wenn ein Schüler oder Student einen Unfall in der Bildungseinrichtung erleidet, ist die Meldung vom Bürgermeister oder dem Verantwortlichen der Einrichtung abzugeben. Die handschriftliche Unterzeichnung des Bürgermeisters, des Direktors der Einrichtung oder deren Vertretern ist unerlässlich.

Ein Unfall, der sich im Rahmen einer außer-vorschulischen, außer-schulischen oder außer-universitären Aktivität zugetragen hat, ist vom Vertreter der luxemburgischen Organisation, die diese Aktivität organisiert hat, zu melden.

Bei Nichtübermittlung der Meldung an die AAA kann die Person, die behauptet Opfer eines Unfalls zu sein, binnen einer Frist von einem Jahr Einwendungen einbringen. Vor Fällung einer Entscheidung fordert die AAA die Person, die einen Antrag gestellt hat, zur Stellungnahme auf.

Die Ablehnung der Qualifizierung als Arbeitsunfall/Wegeunfall ist Gegenstand einer Entscheidung der AAA, die dem Unfallopfer zur Kenntnis gebracht wird. Gegen die von der AAA gefällten individuellen Entscheidungen betreffend die Versicherten können binnen einer Frist von 40 Tagen beim Verwaltungsrat Einwände erhoben werden. Dessen Entscheidung kann wiederum und binnen derselben Frist Gegenstand eines Einspruchs bei der Schiedskammer der Sozialversicherung sein, deren Entscheidung vor dem Obersten Rat der Sozialversicherung angefochten werden kann. Mitteilungen der Verwaltung der medizinischen Kontrolle der Sozialversicherung mit medizinischem Inhalt, die den Einzelnen betreffen, binden die AAA.

 

Das Anzeigeformular eines Unfalls, der sich im Rahmen der Schulausbildung oder einer außerschulischen Aktivität ereignet hat, ist in den Sprachen Französisch und Deutsch verfügbar.
 

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