Arbeitsunfall / Wegeunfall

Definition

Arbeitsunfall

Laut Gesetz werden Unfälle, die der Versicherte durch die Arbeit oder bei der Arbeit erleidet als Arbeitsunfälle bezeichnet.
Diese sehr knappe Definition wurde von der luxemburgischen Rechtsprechung ergänzt, die zur näheren Bestimmung der wesentlichen Merkmale eines Arbeitsunfalls eine Definition des französischen Kassationshofes heranzog. Demgemäß ist ein Arbeitsunfall durch ein plötzliches, von außen auf den menschlichen Körper einwirkendes Ereignis gekennzeichnet, das während der Arbeit eine Schädigung des menschlichen Organismus verursacht.

Das Merkmal des plötzlichen Eintritts ermöglicht

  • eine genaue zeitliche Bestimmung des Unfalls sowie
  • die Unterscheidung zwischen Unfall und Krankheit, wobei letztere ein allmählich eintretendes, sich langsam entwickelndes Ereignis ist

Die Bedingung der äußeren Einwirkung beinhaltet die Forderung, dass ein externer Faktor direkt oder indirekt beteiligt ist. Dabei kann es sich sowohl um eine Kraft im eigentlichen Sinne als auch um Faktoren in der Umgebung des Versicherten handeln, wie beispielsweise unüblich belastende Arbeitsbedingungen, die besonders hohe und anhaltende Anstrengungen erfordern.
 

Was den zwingenden Zusammenhang zwischen Unfall und Arbeit betrifft, gilt nach der Rechtsprechung folgende Vermutung. Das plötzliche Eintreten einer körperlichen Schädigung während der Arbeitszeit und am Arbeitsplatz ist ein Arbeitsunfall. Es sei denn, die Unfallversicherung weist nach, dass die Verletzung durch eine von der versicherten Tätigkeit unabhängige Ursache herbeigeführt wurde. Der Nachweis der zeitlichen und örtlichen Bedingungen obliegt dem Versicherten.

Wegeunfall

Als Wegeunfall gelten laut Gesetz Unfälle auf dem Hin- oder Rückweg zwischen:

  • dem Hauptwohnsitz und dem Arbeitsplatz,
  • dem Zweitwohnsitz, sofern dieser eine gewisse Beständigkeit aufweist und dem Arbeitsplatz,
  • jedem anderen Ort, an den sich der Versicherte aus familiären Gründen üblicherweise begibt und dem Arbeitsplatz,
  • dem Arbeitsplatz und dem Ort, an dem der Versicherte in der Regel sein Mittagessen zu sich nimmt
 
Dieser Weg muss nicht zwingend der direkteste sein, wenn
  • der Umweg im Rahmen einer regelmäßigen Fahrgemeinschaft erforderlich ist oder
  • getätigt wird, um ein im Haushalt des Versicherten lebendes Kind zu einer Drittperson, welcher dieses Kind anvertraut wird, um einer beruflichen Tätigkeit nachgehen zu können, zu bringen oder dort abzuholen.

Der Wegeunfall wird abgelehnt, wenn

  • der Unfall durch ein schwerwiegendes Verfehlen des Versicherten verursacht wurde, oder
  • der Weg, aus einem persönlichen und nicht mit den wesentlichen Bedürfnissen des Alltags oder der beruflichen Tätigkeit zu vereinbarenden Grund, unterbrochen oder hierfür ein Umweg gemacht wurde.
 

Unfallanzeige

Grundsätzlich hat jeder Versicherte, der einen Arbeits- oder Wegeunfall erleidet, umgehend seinen Arbeitgeber davon in Kenntnis zu setzen. Der Arbeitgeber muss jeden Arbeitsunfall bei der AAA melden. Alle auf dem Unfallanzeigeformular geforderten Angaben müssen hierfür ausgefüllt werden. Die Unterschrift des Arbeitgebers oder seines Vertreters ist auf dem Anmeldeformular erforderlich.

Mangels Erklärung an die AAA kann die Person, die behauptet, Opfer eines Unfalls zu sein, binnen einer Frist von einem Jahr Einwände erheben. Vor Fällung einer Entscheidung fordert die AAA die Person, die einen Antrag gestellt hat, zur Stellungnahme auf.

Die Ablehnung der Qualifizierung als Arbeitsunfall/Wegeunfall ist Gegenstand einer Entscheidung der AAA, die dem Unfallopfer zur Kenntnis gebracht wird. Gegen die von der AAA gefällten individuellen Entscheidungen betreffend die Versicherten können binnen einer Frist von 40 Tagen beim Verwaltungsrat Einwände erhoben werden. Dessen Entscheidung kann wiederum und binnen derselben Frist Gegenstand eines Einspruchs bei der Schiedskammer der Sozialversicherung sein, deren Entscheidung vor dem Obersten Rat der Sozialversicherung angefochten werden kann. Mitteilungen der Verwaltung der medizinischen Kontrolle der Sozialversicherung mit medizinischem Inhalt, die den Einzelnen betreffen, binden die AAA.

 

Das Anzeigeformular eines Arbeits- oder Wegeunfalls ist in den Sprachen Französisch, Deutsch und Englisch verfügbar.

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