Berufskrankheiten

Definition

Eine Berufskrankheit ist eine Krankheit, deren wesentliche Ursache auf eine versicherte berufliche Tätigkeit zurückzuführen ist.
 

Anzeige einer Berufskrankheit

Der behandelnde Arzt ist verpflichtet, jede von ihm festgestellte Berufskrankheit unverzüglich mittels des vorgeschriebenen Formulars zu melden.

Der Patient erhält eine Kopie des Anzeigeformulars. Nach Eingang dieses Formulars fordert die AAA den Arbeitgeber auf, alle Informationen über die berufliche Exposition gegenüber Risiken zu liefern. In seiner Stellungnahme muss der Arbeitnehmer unter anderem Auskunft über folgende Bereiche liefern:

  1. den Arbeitsplatz oder die Arbeitsplätze sowie die dort ausgeführten Tätigkeiten,
  2. die Arbeitsgesten und -haltungen in Bezug auf jeden Arbeitsposten und die dort verwendeten Produkte, Maschinen und Werkzeuge,
  3. die Dauer der verschiedenen Arbeitsgesten und -haltungen sowie die Dauer im Umgang mit den betreffenden Produkten, Maschinen und Werkzeugen,
  4. die vorhandenen Schutzmaßnahmen und persönlichen Schutzausrüstungen gegen berufsbedingte Gefahren.

Die Ablehnung der Anerkennung einer gemeldeten Krankheit als Berufskrankheit ist Gegenstand einer Entscheidung der AAA, die dem Unfallgeschädigten mitgeteilt wird. Gegen die von der AAA getroffenen Einzelfallentscheidungen können die Versicherten innerhalb von 40 Tagen Widerspruch einlegen, über den dann der Verwaltungsrat entscheidet. Gegen diese Entscheidung kann wiederum innerhalb derselben Frist ein Rechtsmittel beim Schiedsgericht der Sozialversicherung (Conseil arbitral de la Sécurité sociale) eingelegt werden, gegen dessen Urteil beim Obersten Schiedsgericht der Sozialversicherung (Conseil supérieur de la Sécurité sociale) Berufung eingelegt werden kann. Die medizinischen Stellungnahmen der Verwaltung des kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherung (Contrôle médical de la Sécurité sociale) zum jeweiligen Einzelfall sind für die AAA bindend.

Das ärztliche Anzeigeformular einer Berufskrankheit ist auf Deutsch und Französisch verfügbar.
 

Liste der Berufskrankheiten

Die Liste der Berufskrankheiten wird auf Vorschlag der obersten Kommission für Berufskrankheiten (Commission supérieure des maladies professionnelles) durch großherzogliche Verordnung festgelegt.

Eine Krankheit ist dann als berufsbedingt vermutet,

  • wenn sie auf der Liste der Berufskrankheiten erfasst ist und
  • durch besondere Einwirkungen verursacht wird, denen der Betroffene im Rahmen der Arbeit ausgesetzt ist.

In einigen Fällen ist die Entschädigung der Krankheitsfolgen an zusätzliche Bedingungen gebunden (z.B. die Unterlassung der für eine Hautkrankheit ursächlichen Berufstätigkeit).

Eine Erkrankung, die nicht in der Liste der Berufskrankheiten aufgeführt ist, kann als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn der Versicherte den Nachweis erbringt, dass die Krankheit auf eine berufliche Tätigkeit zurückzuführen ist.

Die Liste gliedert die Erkrankungen nach schädlichen Einwirkungen in folgende 5 Gruppen:

Zum letzten Mal aktualisiert am