Gemäß dem Arbeitsgesetzbuch (Code du travail – Livre III) ist der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator eine vom Bauherren beauftragte Person, die verschiedene Aufgaben im Zusammenhang mit den umzusetzenden Mindestanforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen ausführt.
In der großherzoglichen Verordnung vom 9. Juni 2006 über die Sicherheits- und Gesundheitskoordination bei Bauarbeiten von kürzerer Dauer oder von beweglichen Baustellen sind die Modalitäten für die Ausbildung und die Erteilung der Zulassung festgelegt.