Schritt für Schritt in Richtung - Gefährdungsbeurteilung und Risikomanagement
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zur Verhütung von Arbeitsunfällen durchzuführen, um die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer unter allen mit der Arbeit verbundenen Aspekten zu gewährleisten.
Ziel dieser Veröffentlichung ist es dem Arbeitgeber, dem Sicherheitsbeauftragten sowie anderen Sicherheitsfachkräften praktische Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung, wie sie im Arbeitsgesetzbuch vorgesehen ist, zu übermitteln.