Personen, die im Großherzogtum Luxemburg selbständig eine handwerkliche, gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit (Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Architekten, beratende Ingenieure usw.) ausüben sind gesetzlich gegen Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten versichert.
Der Versicherungsschutz gilt auch für ihre Ehepartner oder Lebenspartner, die ihnen notwendige Dienste in einem solchen Umfang erbringen, dass diese als Haupttätigkeit betrachtet werden können.
Sofern sie eine
Niederlassungsgenehmigung des Mittelstandsministeriums (Ministère des Classes moyennes) besitzen, fallen folgende selbständige Erwerbstätige auch unter die gesetzliche Versicherung:
- Gesellschafter bestimmter Gesellschaften (Gesellschaften mit beschränkter Haftung - S.àr.l., offene Handelsgesellschaften - S.e.n.c. usw.), wenn sie mehr als 25 % der Geschäftsanteile halten
- Verwaltungsratsmitglieder oder Bevollmächtigte anderer Gesellschaften (z.B. Aktiengesellschaften - S.A.), die mit der täglichen Geschäftsführung betraut sind.