Die Unfallversicherung sieht folgende Sachleistungen vor:
- ärztliche und zahnärztliche Behandlungen,
- Behandlungen durch medizinisches Fachpersonal,
- biomedizinische Analysen,
- Orthesen, Prothesen, Epithesen und Zahnimplantate,
- Arzneimittel, Blut und Blutbestandteile,
- Medizinprodukte,
- Behandlung in Krankenhäusern,
- Pflegekosten bei Krankenhausaufenthalten, außer bei einfacher Unterbringung,
- Heil- und Genesungskuren,
- medizinische Rehabilitationsmaßnahmen,
- Reisekosten,
- Palliativpflege.
Diese Gesundheitsdienstleistungen werden gemäß den geltenden Bestimmungen der Krankenversicherung durch die nationale Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé) auf Rechnung der AAA erbracht. Dabei sind zwei wichtige Besonderheiten zu beachten:
- die Leistungen werden gemäß den geltenden gesetzlichen, verordnungsrechtlichen, vertraglichen und satzungsmäßigen Bestimmungen der Krankenversicherung gezahlt, so dass in der Regel keine finanzielle Beteiligung für den Versicherten entsteht,
- die Leistungen werden nach dem System der direkten Abrechnung (système du tiers payant) unmittelbar an den Leistungserbringer gezahlt, so dass der Versicherte keine Vorauszahlungen zu leisten hat.
Grenzgängern stehen die Sachleistungen nicht nur im Großherzogtum Luxemburg, sondern auch im Land ihres Wohnsitzes
zu. Im letzteren Fall müssen sie sich bei der zuständigen Kasse anmelden (Caisse primaire in Frankreich, DGUV Duisburg in
Deutschland, Mutuelles in Belgien). Dazu verwenden sie das von der AAA bereitgestellte Formular DA 1, das grundsätzlich
auf eine Dauer von 6 Wochen begrenzt ist. Gegebenenfalls ist eine Verlängerung möglich.