Leistungen für Pflegebedürftigkeit

Benötigt der Versicherte infolge des Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit regelmäßig und in erheblichem Umfang die Unterstützung eines Dritten für die grundlegende Verrichtung der täglichen Körperpflege, der Ernährung oder der Fortbewegung, so hat er Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.

Diese umfassen:

  • bei Hauspflege außerhalb einer Pflegeeinrichtung: Sachleistungen (Übernahme der durch einen Pflegedienst erbrachten Hilfs- und Pflegeleistungen, der für die Hilfe und Pflege erforderlichen Produkte, Geräte und Anpassungen der Wohnung) oder Geldleistungen,
  • bei Pflege im stationären Bereich: Übernahme der Hilfs- und Pflegeleistungen in einer Pflegeeinrichtung.

Darüber hinaus können technische Hilfen (z.B. Rollstühle) und Anpassungen des Fahrzeugs sowie der Wohnung gewährt werden.
Die Leistungen der Pflegeversicherung müssen vom Versicherten bei der nationalen Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé) beantragt werden. Diese entscheidet nach Stellungnahme der Administration d’évaluation et de contrôle de l’assurance dépendance (Verwaltung für Einstufung und Kontrolle der Pflegeversicherung) über die Gewährung des Antrages.

 

 

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