Im Rahmen der Verpflichtungen des Arbeitgebers den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu gewährleisten, ernennt dieser gemäß dem Arbeitsgesetzbuch (Code du travail – livre III) einen oder mehrere Arbeitnehmer, welche sich um die Schutz- und Präventionsmaßnahmen bezüglich der Risiken am Arbeitsplatz kümmern. Diese Arbeitnehmer werden als Fachkräfte für Arbeitssicherheit bezeichnet.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit darf aufgrund ihrer Tätigkeit in Bezug auf die Umsetzung der Schutz- und Präventionsmaßnahmen bezüglich der Risiken am Arbeitsplatz nicht benachteiligt werden.
Um seinen Aufgaben nachkommen zu können, müssen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit über die entsprechende Zeit verfügen.
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen eine entsprechende Schulung absolvieren und ihre Kenntnisse im Bereich Sicherheit- und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz regelmäßig auf den aktuellen Stand bringen.
Die großherzogliche Verordnung vom 9. Juni 2006 bezüglich der Fachkräfte für Arbeitssicherheit legt die erforderlichen Fähigkeiten und Kriterien, sowie die ausreichende Anzahl und die Ausbildungsmodalitäten der Fachkräfte für Arbeitssicherheit fest.