Bonus-Malus-System

Das Bonus-Malus-System soll ein Anreiz für die Beitragszahler der Unfallversicherung sein, verstärkt in die Verhütung von Arbeitsunfällen zu investieren.

Ab dem Geschäftsjahr 2019 kann der Grundbeitragssatz jedes Beitragszahlers mittels eines individuellen Multiplikationsfaktors, dem Bonus-Malus-Faktor, reduziert oder erhöht werden. Zur Berechnung dieses Bonus-Malus-Faktors werden die Beitragszahler nach ihrer Haupttätigkeit in Risikoklassen eingeteilt und mit anderen Beitragszahlern derselben Klasse verglichen. Dieser Vergleich basiert auf den Kosten der Arbeitsunfälle.

Um einerseits die Unternehmen in Bezug auf die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu sensibilisieren und sie zur Einführung von Präventionsmaßnahmen zu bewegen und andererseits die Unternehmen zu belohnen, die Anstrengungen in diesem Bereich unternommen haben, wird der Bonusfaktor ab dem 01.01.2023 von 0,9 auf 0,85 gesenkt. Dies hat zur Folge, dass der Beitragssatz für Unternehmen, Selbständige und Arbeitgeber einer Haushaltshilfe, die keine Arbeitsunfälle aufweisen, sich weiter verringert.

Einteilung in Risikoklassen

Jedem Beitragszahler wird auf Grundlage seiner Haupttätigkeit eine Risikoklasse zugewiesen. Jedem Beitragszahler wird nur eine Risikoklasse für alle seine Tätigkeiten zugewiesen, wobei sich die Einstufung nach der Haupttätigkeit richtet.

Jeder neue Beitragszahler muss zum Zeitpunkt seines Beitritts der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale) die notwendigen Angaben für seine Einstufung in eine Risikoklasse mitteilen. Zudem muss er umgehend jede Änderung hinsichtlich der ausgeübten Tätigkeit, die zu einer anderen Einstufung führen könnte, mitteilen.

Die Risikoklassen lauten:

  • Klasse 01 : Handel (falls nicht anders aufgeführt)
  • Klasse 02 : Reinigung und private Haushaltstätigkeiten
  • Klasse 03 : Hotels, Restaurants, Cafés
  • Klasse 04 : Erziehung, Vereins- und Freizeittätigkeiten, sportliche, kulturelle und religiöse Tätigkeiten
  • Klasse 05 : Gesundheits- und Sozialwesen, Schönheitspflege
  • Klasse 06 : Versicherungs- und Finanzdienstleistungen, Dienstleistungen im Bereich Immobilien und Informationstechnologie, Planungsbüros, Dienstleistungen und Medien
  • Klasse 07 : Industrielle Tätigkeiten (falls nicht anders aufgeführt)
  • Klasse 08 : Metall- und Holzverarbeitung, Herstellung von synthetischen Gegenständen, Herstellung, Installation, Reparatur und Wartung von Maschinen, Ausrüstungen und Kraftwagen, Feinmechanik
  • Klasse 09 : Hoch- und Tiefbau, Dacharbeiten, mineralgewinnende Industrie
  • Klasse 10 : Umbau und Ausbau, Gebäudetechnik
  • Klasse 11 : Landverkehr, Schiff- und Luftfahrt, Logistik und Lagerung, Post-, Kurier- und Expressdienste
  • Klasse 12 : Teilzeit- und Leiharbeit
  • Klasse 13 : Nahrungsmittelherstellung
  • Klasse 14 : Landwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Forstwirtschaft und ähnliche Tätigkeiten
  • Klasse 15 : Freiberufliche Tätigkeiten, Selbständige Handels- oder Handwerkstätigkeiten
  • Klasse 16 : Gemeinden
  • Klasse 17 : Staat

Bestimmung des Bonus-Malus-Faktors  

Zwecks Bestimmung des Bonus-Malus-Faktors eines Beitragszahlers berechnet die Unfallversicherung den Belastungskoeffizienten des Beitragszahlers und den Belastungskoeffizienten seiner Risikoklasse, die miteinander verglichen werden:

  • Ist der Koeffizient des Beitragszahlers größer als der Koeffizient seiner Risikoklasse, so ist sein Bonus-Malus-Faktor größer als 1 und es wird ein Malus angewendet.
  • Ist der Koeffizient des Beitragszahlers kleiner oder gleich dem Koeffizienten seiner Risikoklasse und ungleich null, so ist sein Bonus-Malus-Faktor gleich 1 und es wird weder Bonus noch Malus angewendet.
  • Ist der Koeffizient des Beitragszahlers gleich null (es wurden keine Leistungen ausgezahlt, die auf die Arbeitsunfälle des Beitragszahlers zurückzuführen sind), so ist sein Bonus-Malus-Faktor kleiner als 1 und es wird ein Bonus angewendet.

Bestimmung des Belastungskoeffizienten

Der Belastungskoeffizient eines Beitragszahlers entspricht dem Verhältnis zwischen den durch Arbeitsunfälle des Beitragszahlers entstandenen Leistungen und der Beitragsbemessungsgrundlage, auf welcher der Beitragszahler seine Beiträge eingezahlt hat.

Der Belastungskoeffizient einer Risikoklasse entspricht dem Verhältnis zwischen den Leistungen für die Arbeitsunfälle aller Beitragszahler, die zu der betreffenden Risikoklasse gehören, und der Beitragsbemessungsgrundlage, auf welcher diese Beitragszahler ihre Beiträge eingezahlt haben.

Bestimmung des Beitragssatzes

Der Beitragssatz, der gemäß Artikel 149 des Sozialversicherungsgesetzbuches festgesetzt wird, wird für jeden Beitragszahler mit dessen Bonus-Malus-Faktor multipliziert. Der Beitragssatz entspricht somit dem Produkt aus Einheitsbeitragssatz und Bonus-Malus-Faktor.

Beobachtungszeitraum

Die Berechnung der Belastungskoeffizienten basiert auf den Leistungen bei Arbeitsunfällen (nicht berücksichtigt werden Wegeunfälle und Berufskrankheiten), die sich ab dem 1. Januar 2011 ereignet haben, und die während eines Beobachtungszeitraums vom 1. April des vorletzten Jahres bis zum 31. März des Jahres vor dem Geschäftsjahr, auf welches das Bonus-Malus-System angewendet wird, gezahlt wurden.

Inkrafttreten des Bonus-Malus-Systems

Das Bonus-Malus-System wird erstmals ab dem Geschäftsjahr 2019 angewendet.

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