Entschädigung für physiologische Beeinträchtigung und Beeinträchtigung des Wohlbefindens

Es handelt sich um eine Entschädigung für etwaige Auswirkungen der Spätfolgen des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit auf das Leben des Versicherten, soweit diese nicht im Rahmen der Entschädigungen für erlittene körperliche Schmerzen und für Entstellungsschaden ausgeglichen werden und keine unmittelbare finanziell ermessbaren Auswirkung haben, d.h. nicht unmittelbar zu Ausgaben oder einem sicheren Einkommensverlust führen.

Ziel dieser Leistung ist demnach, die Einbußen bei der Lebensqualität des Opfers aufgrund der Folgen des Unfalls oder der Berufskrankheit zu entschädigen. Sie ist eine Entschädigung dafür, dass dem Opfer infolge der erlittenen körperlichen Beeinträchtigung
Aktivitäten im beruflichen und privaten Leben erhöhte Anstrengungen abverlangen. Es soll insbesondere ein Ausgleich für die Einbuße an Lebensfreude geschaffen werden, die der Geschädigte dadurch erleidet, dass er einer Reihe von Freizeit- und sonstigen Aktivitäten nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten nachgehen kann und gegebenenfalls seine Lebenserwartung verringert wurde. Die Entschädigung dient auch dem Ausgleich für die Einbuße an Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Die physiologische Beeinträchtigung und die Beeinträchtigung des Wohlbefindens werden durch Zahlung eines Pauschalbetrags entschädigt, dessen Höhe sich nach dem durch den medizinischen Kontrolldienst der Sozialversicherung (Contrôle médical de la sécurité sociale) festgestellten endgültigen Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit berechnet. Die Entschädigungssumme steigt
dabei überproportional zum Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit, um den zahlreichen und oft schwerwiegenden Konsequenzen, die ein hoher Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit mit sich bringt, angemessen Rechnung zu tragen.

 1 % :     7,50 € 21 % : 348,50 € 41 % :  1.057,50 € 61 % : 2.134,00 € 81 % : 3.578,50 €
 2 % :  15,50 €
22 % : 375,00 € 42 % : 1.102,50 € 62 % : 2.197,50 € 82 % : 3.660,50 €
 3 % :  25,00 € 23 % : 403,00 € 43 % : 1.148,50 € 63 % : 2.262,00 € 83 % : 3.743,50 €
 4 % :  35,00 € 24 % : 431,50 € 44 % : 1.195,50 € 64 % : 2.327,50 € 84 % : 3.827,00 €
 5 % :  46,00 € 25 % : 461,00 € 45 % : 1.243,50 € 65 % : 2.393,50 € 85 % : 3.911,50 €
 6 % :  58,00 € 26 % : 491,50 € 46 % : 1.292,00 € 66 % : 2.461,00 € 86 % : 3.997,50 €
 7 % :  71,00 € 27 % : 522,50 € 47 % : 1.342,00 € 67 % : 2.529,00 € 87 % : 4.083,50 €
 8 % :  85,00 € 28 % :555,00 € 48 % : 1.392,50 € 68 % : 2.598,00 € 88 % : 4.171,00 €
 9 % :  99,50 € 29 % : 588,00 € 49 % : 1.444,00 € 69 % : 2.668,00 € 89 % : 4.259,50 €
10 % : 115,50 € 30 % : 622,00 € 50 % : 1.496,50 € 70 % : 2.738,50 € 90 % : 4.348,50 €
11 % : 132,00 € 31 % : 657,00 € 51 % : 1.550,00 € 71 % : 2.810,50 € 91 % : 4.439,00 €
12 % : 149,50 € 32 % : 693,00 € 52 % : 1.604,00 € 72 % : 2.883,00 € 92 % : 4.530,00 €
13 % : 168,00 € 33 % : 729,50 € 53 % : 1.659,50 € 73 % : 2.956,50 € 93 % : 4.622,00 €
14 % : 187,50 € 34 % :767,50 € 54 % : 1.715,50 € 74 % : 3.031,00 € 94 % : 4.715,00 €
15 % : 207,50 € 35 % : 806,00 € 55 % : 1.772,50 € 75 % : 3.106,50 € 95 % : 4.808,50 €
16 % : 229,00 € 36 % : 845,50 € 56 % : 1.830,50 € 76 % : 3.183,00 € 96 % : 4.903,50 €
17 % : 251,00 € 37 % : 886,00 € 57 % : 1.889,50 € 77 % : 3.260,50 € 97 % : 4.999,00 €
18 % : 274,00 € 38 % : 927,50 € 58 % : 1.949,00 € 78 % : 3.338,50 € 98 % : 5.095,50 €
19 % : 298,00 € 39 % : 970,00 € 59 % : 2.010,00 € 79 % : 3.417,50 € 99 % : 5.193,00 €
20 % : 322,50 € 40 % : 1.013,50 € 60 % : 2.071,50 € 80 % : 3.497,50 € 100 % : 5.291,50 €

Die Entschädigung wird bei einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit bis zu 20 % als Kapitalabfindung, bei einem Grad von mehr als 20 % in Form von monatlichen Zahlungen entrichtet. Eine Rückkaufmöglichkeit besteht in diesem Fall nicht.

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