Berufliche Übergangsrente

Ist ein Arbeitnehmer nicht mehr fähig, seine letzte Beschäftigung oder seine bisherige Arbeitszeit wiederaufzunehmen, ist eine berufliche Wiedereingliederung seitens der Gemischten Kommission (Commission mixte) möglich.

Ist diese Unfähigkeit nach Auffassung des medizinischen Kontrolldienstes der Sozialversicherung (Contrôle médical de la sécurité sociale) hauptsächlich auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen, hat der Arbeitnehmer Anrecht auf eine berufliche Übergangsrente von der AAA. Dies gilt auch für selbständige Erwerbstätige, die ihrer beruflichen Tätigkeit hauptsächlich aufgrund eines Unfalls oder einer Berufskrankheit nicht mehr nachgehen können, ohne als erwerbsunfähig im Sinne der Gesetzgebung über die Rentenversicherung zu gelten. Die berufliche Übergangsrente beträgt 85% der Vollrente, d.h. des beitragspflichtigen Lohns des Arbeitnehmers in den letzten 12 Monaten vor dem Monat, in dem der Unfall eingetreten ist, bzw. der Beitragsbemessungsgrundlage des selbständigen Erwerbstätigen zum Zeitpunkt des Unfalls.

Die berufliche Übergangsrente wird so lange gezahlt, bis eine externe Wiedereingliederung möglich ist.

Die AAA übernimmt die Kosten für Umschulungsmaßnahmen, die von der Arbeitsagentur (ADEM) zur beruflichen Wiedereingliederung durchgeführt werden.

Die Zahlung der beruflichen Übergangsrente kann ausgesetzt werden, wenn die Bedingungen für ihre Bewilligung nicht
mehr erfüllt sind:

  • wenn der Versicherte nicht bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet bleibt,
  • wenn der Versicherte nicht an den Wiedereingliederungsmaßnahmen teilnimmt,
  • wenn der Versicherte sich allen Versuchen einer beruflichen Umorientierung widersetzt, oder
  • wenn der Versicherte im Ausland Arbeitslosengeld oder eine vergleichbare Leistung bezieht.

Das Antragsformular für eine berufliche Übergangsrente wird von Ihrem Sachbearbeiter nach einer ärztlichen Untersuchung im Rahmen eines beruflichen Reklassifizierungsverfahrens, für das die Unfallversicherung zuständig ist, an die Medizinische Kontrolle der Sozialversicherung geschickt. Sie können sich auch an den AAA-Schalter im Gebäude der Sozialversicherung in Luxemburg wenden.

Zum letzten Mal aktualisiert am