Für Unfälle und Berufskrankheiten, die ab dem 1. Januar 2011 gemeldet wurden, gilt die Renten gleichen den teilweisen oder vollständigen Einkommensverlust infolge eines Unfalls oder einer Berufskrankheit aus.
Renten:
- unterliegen dem Lohnsteuervorabzug und bewirken automatisch eine Einbeziehung in die Kranken- und Rentenversicherung und somit eine Erhebung der entsprechenden Beiträge,
- werden automatisch der Entwicklung der Lebenshaltungskosten (Index) angepasst und alle zwei Jahre der Entwicklung des Lebensstandards angeglichen,
- werden eingestellt, wenn der Rentenempfänger das 65. Lebensjahr erreicht hat oder wenn eine vorgezogene Altersrente bezogen wird.