Renten für Arbeitsunfälle ab dem 01.01.2011

Für Unfälle und Berufskrankheiten, die ab dem 1. Januar 2011 gemeldet wurden, gilt die Renten gleichen den teilweisen oder vollständigen Einkommensverlust infolge eines Unfalls oder einer Berufskrankheit aus.

Renten:

  • unterliegen dem Lohnsteuervorabzug und bewirken automatisch eine Einbeziehung in die Kranken- und Rentenversicherung und somit eine Erhebung der entsprechenden Beiträge,
  • werden automatisch der Entwicklung der Lebenshaltungskosten (Index) angepasst und alle zwei Jahre der Entwicklung des Lebensstandards angeglichen,
  • werden eingestellt, wenn der Rentenempfänger das 65. Lebensjahr erreicht hat oder wenn eine vorgezogene Altersrente bezogen wird.

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