Wie erhalte ich einen Ersatz der materiellen Nebenschäden und der Schäden an Zahnkronen, Prothesen, Orthesen oder Epithesen?
Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Entschädigung für Sachschäden und der Schäden an Zahnkronen, Prothesen, Orthesen oder Epithesen unter guichet.lu herunterzuladen.
Welche Kosten werden noch übernommen?
Der Versicherte hat Anspruch auf Ersatz der materiellen Nebenschäden des Unfalls unter der Voraussetzung, dass dieser Unfall eine körperliche Verletzung verursacht hat.
Der Ersatz des Schadens an Kleidung und anderen persönlichen Gegenständen wird nur bei Vorlage der Rechnung vor dem Unfall, unter Abzug von 20% pro Jahr für Alterung übernommen.
Schäden an Zahnkronen, Prothesen, Orthesen oder Epithesen
Der Versicherte hat Anspruch auf Ersatz der Schäden an Zahnkronen, Prothesen, Orthesen und Epithesen, über die er im Zeitpunkt des Unfalls verfügte, und dies auch ohne körperliche Verletzungen.
Der Versicherte wird entschädigt für Folgendes:
- in den Organismus implantierte Prothesen zum Ersatz von fehlenden oder fehlerhaften Organen;
- nicht implantierte Prothesen, die aber eine beeinträchtigte Körperfunktion wiederherstellen;
- orthopädische Prothesen;
- Zahnkronen.