Schulunfälle und außerschulische Unfälle

Was versteht man unter Schulunfällen und außerschulischen Unfällen?

Es handelt sich um einen Unfall, der im Rahmen des Schulunterrichts oder bei einer außerschulischen Aktivität erfolgt und eine Verletzung verursacht.

Ebenfalls gedeckt sind Wegeunfälle zwischen dem üblichen Wohnort und der Schule bzw. dem Ort der außerschulischen Aktivität, sowohl auf dem Hin- als auch auf dem Rückweg.

Wer ist im Rahmen von Schulunfällen sowie im außerschulischen Bereich versichert?

Grundschüler, Schüler und Studenten die Bildungs- und Betreuungsstrukturen, Grundschulen, Gymnasien oder Universitäten besuchen.
SOWIE AUCH

Grundschüler, Schüler und Studenten die an außerschulischen Aktivitäten teilnehmen (z. B.: Pfadfinder, LASEP/LASEL, UGDA usw.).

Wer meldet einen Schul- oder außerschulischen Unfall bei der Unfallversicherung?

Wenn sich ein Unfall in einer Bildungs- und Betreuungsstruktur ereignet, obliegt die Meldung des Unfalls dem Leiter der Einrichtung.

Wenn ein Grundschüler in einer Schule einen Unfall erleidet, ist der Bürgermeister oder sein Vertreter für die Meldung des Unfalls zuständig.

Wenn ein Schüler oder Student an einem Gymnasium oder einer Universität einen Unfall erleidet, muss die Meldung durch den Leiter der jeweiligen Einrichtung erfolgen.

Ein Unfall, der sich im Rahmen einer außerschulischen Aktivität ereignet, muss vom Vertreter der zuständigen Einrichtung gemeldet werden.

Der Versicherte oder sein gesetzlicher Vertreter wird schriftlich über die Anerkennung oder Ablehnung des Unfalls informiert.

Was ist zu tun, wenn der Unfall nicht bei der Unfallversicherung gemeldet wurde?

Wenden Sie sich bitte an die jeweilige Einrichtung, um den Unfall ordnungsgemäß zu melden.

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