Materielle Schäden an einem Fahrzeug

Wie erlange ich eine Erstattung der materiellen Schäden?

Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Entschädigung der Schäden an einem Fahrzeug unter guichet.lu herunterzuladen.

Welche Kosten werden noch übernommen?

Die Unfallversicherung erstattet die Kosten eines Gutachtens, wenn dieses auf Antrag des Versicherten ausgeführt wurde und Letzterer die Kosten übernommen hat.

Kosten für Pannenhilfe, Abschleppung, Wachdienst oder Ersatz des Fahrzeugs werden nicht übernommen.

Was sind die Zulassungsvoraussetzungen?

Materielle Schäden am Fahrzeug werden auch ersetzt, wenn keine körperliche Verletzung vorliegt, aber nur unter der Voraussetzung, dass:

  • die Versicherungsgesellschaft des beschädigten Fahrzeugs die materiellen Schäden nicht abdeckt (Kasko);
  • der Unfall nicht von einem verantwortlichen Dritten verursacht wurde.

Die ersetzten materiellen Schäden im Fall:

  • der Reparatur des Fahrzeugs: der Wert des Fahrzeugs wird basierend auf einem Gutachten oder andernfalls mittels Referenz zu einem ähnlichen Wert auf dem Gebrauchtwagenmarkt ermittelt. Der Betroffene muss eine Rechnung eines ordnungsgemäß niedergelassenen Dienstleisters, mit Sitz in Luxemburg oder anderswo, vorlegen, um entschädigt zu werden;
  • Stilllegung des Fahrzeugs: der Wert des Fahrzeugs wird ebenfalls basierend auf einem Gutachten oder andernfalls mittels Referenz zu einem ähnlichen Wert auf dem Gebrauchtwagenmarkt ermittelt, abzüglich eines Pauschalbetrages in Höhe von 110 Euro zum Index 100, der den Wert des Fahrzeug-Wracks darstellt. Der Betroffene kann einen niedrigeren Wert des Wracks durch Vorlage einer Rechnung eines ordnungsgemäß niedergelassenen Dienstleisters, mit Sitz in Luxemburg oder anderswo, nachweisen. Der Selbstbehalt muss ebenfalls vom Entschädigungsbetrag abgezogen werden.
Was ist das rechtliche Maximum?

Die Entschädigung für Schäden an einem Fahrzeug, das im Zeitpunkt des Unfalls auf einer öffentlichen Straße genutzt wurde, ist mit einem Maximalbetrag des 5-fachen des sozialen Mindestlohns für einen Wegeunfall und des 7-fachen des sozialen Mindestlohns für einen Arbeitsunfall beschränkt.

Wie hoch ist der Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt ist mit 2/3 des sozialen Mindestlohns festgelegt.

Ein allfälliger Antrag auf Ersatz des Selbstbehalts durch eine private Versicherung ist nur für den Teil gerechtfertigt, der den gesetzlichen Selbstbehalt der Unfallversicherung übersteigt.

Das Unfallfahrzeug gehört nicht Ihnen

Wenn das Unfallfahrzeug Ihrem Ehepartner oder rechtmäßigen Lebenspartner gehört, haben Sie Anspruch auf Ersatz der materiellen Schäden.

Wenn das Unfallfahrzeug einem Dritten gehört, müssen Sie einen Nachweis vorlegen, dass Sie die Rechnung für die Reparatur bezahlt haben.

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